Beratungsbesuche
Bezieher von Pflegegeld lassen sich in der Regel von Angehörigen oder privat organisierten Pflegekräften versorgen. Diesen Pflegepersonen räumt das Gesetz viertel- bzw. halbjährlich im Rahmen so genannter Beratungsbesuche die Möglichkeit einer pflegefachlichen Unterweisung ein. Zugleich steht damit ein Instrument zur Qualitätssicherung in der jeweiligen häuslichen Situation zu Verfügung.
KIS bietet Beratungsbesuche an und begleitet so Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bzw. Pflegeperson. Diese fachliche Unterstützung in der häuslichen Situation über einen langen Zeitraum schafft Vertrauen und gibt Pflegepersonen sowie Pflegebedürftigen Sicherheit. Zudem erlaubt sie, auf pflegerelevante Entwicklungen frühzeitig zu reagieren.
Die Kosten für die Beratungsbesuche trägt die Pflegekasse.



