Zusätzliche Betreuungsleistungen
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Menschen mit demenzieller, psychischer oder geistiger Beeinträchtigung benötigen in der Regel über die reine Pflegeversorgung hinaus zusätzliche Betreuung. Diese kann helfen, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten oder verlorengegangene Kompetenzen zu trainieren.
KIS ist bei den Pflegekassen als Anbieter zusätzlicher Betreuungsleistungen registriert und bietet hierfür einen eigenen Leistungskatalog an.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Pflegeversicherung zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen monatlich einen Betrag zur Verfügung.
Der Sozialdienst der KIS berät in Fragen der Finanzierung und unterstützt beim Antragsverfahren.



