Familienpflege

Pflege Behandlungspflege Grundpflege Zusätzliche Betreuungsleistungen

In Familien können krankheitsbedingt Situationen eintreten, in denen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts erforderlich wird. Dies ist denkbar, wenn Mutter oder Vater zur medizinischen Rehabilitation gehen und der andere Elternteil den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Familienpfleger von KIS übernehmen in dieser Situation die Versorgung des Haushalts und die Betreuung der Kinder.

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Krankenkasse die Kosten der Familienpflege. Ebenso kann das Jugendamt fallweise als Kostenträger eingeschaltet werden.

Der Sozialdienst der KIS berät in Fragen der Kostenklärung und unterstützt bei allen Antragsverfahren.

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