Grundpflege
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Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung werden zumeist in Kombination erbracht.
Die Grundpflege umfasst die direkte Versorgung des Klienten wie die Körperpflege, die Hilfe beim Anziehen oder beim Toilettengang aber auch das Verabreichen von Mahlzeiten.
Zur Hauswirtschaftlichen Versorgung gehören mit der Pflege in Verbindung stehende Verrichtungen wie Einkäufe, die Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten oder die Begleitung außer Haus.
Eine Versorgung nach diesen Pflegearten kommt oft auf Initiative des Betroffenen oder seiner Angehörigen zustande. Die KIS stellt mit ihnen eine individuelle Versorgung nach dem System der Leistungskomplexe zusammen.
Bei Klienten mit einer Pflegestufe trägt die Pflegekasse die Kosten der Versorgung innerhalb eines festgelegten Kontingentes. Darüber hinaus gehende Beträge muss der Klient als Eigenanteil beisteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Bezirksamt diesen Eigenanteil.
Der Sozialdienst der KIS berät in Fragen der Kostenklärung und unterstützt
bei allen Antragsverfahren.



