Ansprüche durchsetzen

Pflegebedürftigkeit kann zu verschiedenen Ansprüchen berechtigen. Um zu wissen, welche Leistungen bei welchem Leistungsträger geltend gemacht werden können, bedarf es detaillierter Kenntnisse des Versorgungssystems.

Der Sozialdienst der KIS prüft Anspruchsberechtigungen zusammen mit den Klienten und initiiert das Antragsverfahren.

Abhängig von der individuellen Situation kann es sich im Einzelnen um folgende Ansprüche handeln:

  • Leistungen der Pflegeversicherung wie:
    • Pflegesachleistungen aufgrund einer Pflegestufe
    • Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
    • Tagespflege
    • Besondere Betreuungsleistungen nach Pflegeleistungsergänzungsgesetz
    • Maßnahmen zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen und Pflegeurlaub
  • Leistungen des Sozialhilfeträgers bzw. der Kommune:
    • Finanzierung häuslicher Pflege
    • Grundsicherung
    • Wohngeld
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Schwerbehindertenausweis und Telebusberechtigung
  • Einmalige Zuwendungen bspw. der Krebsgesellschaft

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