Finanzierung

Formal entspricht die Versorgung in der Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit. Die Finanzierung setzt sich somit analog aus diversen Einzelposten zusammen:

  1. Kosten für Pflegeaufwendungen

    Ein Teil dieser Kosten wird von der Pflegekasse als Pflegesachleistung getragen. Den Rest begleicht der Mieter als Eigenanteil bzw. unter bestimmten Voraussetzungen das Bezirksamt.
    Das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist in Fachkreisen sehr anerkannt. Das hat das Land Berlin und die Pflegekassen veranlasst, ein vereinfachtes Abrechnungssystem nach Pauschalen einzuführen.

  2. Mietkosten

    Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch. Der Vermieter schließt mit jedem Mieter einen Einzelmietvertrag ab, der sich auf das persönliche Zimmer des Mieters und die anteilige Nutzung der Gemeinschaftsräume bezieht.

  3. Haushaltsgeld

    Die Mieter bilden eine Hausgemeinschaft, die Lebensmittel, Reinigungsmittel oder kleinere Anschaffungen für die Wohnung gemeinschaftlich trägt. Hierfür gibt es eine gemeinsame Haushaltskasse, in die jeder Mieter einen monatlichen Beitrag einzahlt.

  4. Taschengeld

    Taschengeld steht jedem Mieter zur freien Verfügung. Es ist für persönliche Bedürfnisse bestimmt wie Frisörbesuche und Fußpflegeanwendungen aber auch für Besuche im Cafe.

Die KIS berät Interessierte gerne im Detail über die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung.
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